Das Recht auf Familienzusammenführung wurde in Österreich erstmals 1993 eingeführt und beschreibt das Recht von bereits in Österreich lebenden Personen, ihre Familienmitglieder nachzuholen. In den vergangenen Jahrzehnten kam es immer wieder zu Novellierungen der rechtlichen Bestimmungen. Zuletzt wurde am 27. April 2016 eine Änderung des Asylgesetzes beschlossen, die auch die Familienzusammenführung bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten betrifft.